Das Stand-Up-Paddling auf dem Aasee ist nicht erlaubt. Darauf weist die Stadt Münster hin. Der Gemeingebrauch am Aasee ist durch die Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung eingeschränkt worden. Nach Paragraph 14 Absatz Nr. 2 dieser Verordnung ist das Befahren des Aasees mit Surfbrettern (Windsurfing) nicht gestattet. Das Stand-Up-Paddling ist mit Surfbrettern vergleichbar, daher ist die Vorschrift hier analog anzuwenden. Auch die Erteilung einer widerruflichen Genehmigung ist in der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung nicht für Surfbretter bzw. Stand-Up-Paddling vorgesehen.

Quelle Text: Stadt Münster
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