Bezirksregierung Münster ist auch Luftaufsichtsbehörde
Wenn die Tage wieder länger werden, die Sonne höher am Himmel steht und der Winter sich so langsam endgültig verabschiedet, dann startet auch die Flugsaison wieder. Wenngleich die Passagiermaschinen das ganze Jahr über am Himmel zu sehen sind, so tummeln sich nun auch viele andere Flieger am Himmel: Segelflugzeuge, Propellermaschinen, Hubschrauber, Drohnen, Ballone und viele mehr. Die Bezirksregierung Münster ist als Luftaufsichtsbehörde für die Überwachung des Luftverkehrs zuständig. Mitarbeiter aus dem Dezernat für Luftaufsicht erklären, was es damit auf sich hat.
Der Leiter des Dezernates, Frank Nießen, erklärt die Gesamtaufgabe: „Das Dezernat für Luftverkehr der Bezirksregierung Münster ist auf dem Gebiet der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster zuständig. Grundsätzlich befassen wir uns mit allen Aspekten des zivilen Luftverkehrs an Flugplätzen und Flughäfen.“ Dabei gehe es insbesondere um Fluggenehmigungen, um die Luftsicherheit sowie um die Luftaufsicht und viele andere Aspekte des Luftverkehrs. Der Chef des Dezernates betont, dass es dabei jedoch ausschließlich um die zivile Luftfahrt gehe: „Was den Flugverkehr beziehungsweise Flugbetrieb der Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei angeht, sind die jeweiligen Institutionen selbst als zuständige Luftfahrtbehörde tätig.“
Geregelte Zuständigkeiten im Dezernat für Luftverkehr
Der Job des Büroleiters in dem Dezernat für Luftaufsicht, Marcus Müller, besteht neben der Planung und Organisation des Geschäftsbereiches der Luftaufsicht vor allem auch die Überprüfung von Flugbetriebs- und Lärmbeschwerden aus der Bevölkerung. Der Luftverkehrsfachmann hebt hervor, was auch schon der § 1 des Luftverkehrsgesetzes aussagt: „Der Luftraum ist für Luftfahrzeuge grundsätzlich frei.“ Was er damit meint, ist, dass nicht jeder Flug einer speziellen Genehmigung bedarf. „An Flugplätzen wie zum Beispiel die kleineren Verkehrslandeplätze finden unter anderem private Motorflüge, Rundflüge, Segelflüge oder Ausbildungsflüge für angehende Piloten statt. All diese Flüge werden nach den sogenannten Sichtflugregeln durchgeführt. Das heißt, der Pilot wählt den Flugweg bei solchen Flügen eigenverantwortlich auf Sicht“, erklärt Marcus Müller. Natürlich unterliege man auch auf solchen Flügen einigen Grundsatzregeln. So gebe es zum Beispiel die vorgeschriebene Sicherheitsmindesthöhe über bebauten Gebieten.
Darüber hinaus gebe es auch noch Arbeitsflüge, führt Müller weiter aus. „Darunter fallen zum Beispiel Flüge zur Vermessung bestimmter Gebiete, die Befliegung zur Kontrolle von Pipelines, Hochspannungsleitungen oder ähnlichem, Flüge zum Kalken von Wäldern, der Transport von Außenlasten und vieles mehr. Hierfür werden den Firmen dann zeitlich befristete Genehmigungen erteilt, um auch hier zu vermeiden, dass jeder Flug separat genehmigt werden muss.“ Auf Nachfrage bestätigt der Büroleiter, dass es grundsätzlich keinen Grund zur Sorge gebe, wenn Flugzeuge zum Beispiel eine Zeit lang über eine Stadt oder ein Gebiet kreisen: „Das können ganz normale Rundflüge oder zum Beispiel auch Flüge zur Kartographierung oder zur Wärmemessung sein.“
Wer bekommt die Luftfahrerlizenz?
Für die technischen Sachverhalte im Dezernat ist Thomas Schelenz als Luftfahrtechnischer Dezernent zuständig. Außerdem kümmert er sich bei der Bezirksregierung Münster unter anderem auch um die Abnahme von Prüfungen zum Erwerb von Luftfahrerlizenzen. Der Pilot erklärt was es braucht um fliegen zu lernen: „Es beginnt, wie bei vielen Lizenzen, in der Schule. In diesem Fall in der Flugschule. Zugelassen wird dazu jeder mit gewissen gesundheitlichen Voraussetzungen, die ein Fliegerarzt vorab überprüft. Der Unterricht findet in Theorie und Praxis statt. Am Ende des Prozesses steht dann irgendwann die Prüfung bei uns im Luftverkehrsdezernat.“ Für den passionierten Flieger und langjährigen Piloten hat die Fliegerei zwei Aspekte, wie er selbst erzählt: „Zum einem ist da die berufliche Seite. Prüfungen abnehmen, die technischen Sachverhalte der Luftfahrt oder die verschiedenen Aspekte der Luftaufsicht. Auf der anderen Seite bin ich auch sehr gerne privat im Flugzeug unterwegs.“
Quelle Text + Bild: Bezirksregierung Münster