Verkehrsminister Hendrik Wüst hat in einer Videokonferenz mit Interessenvertretern (Stakeholdern) die Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität (FaNaG) vorgestellt.
„Wir machen das Fahrrad zu einem eigenständigen Verkehrsmittel für den Alltag!“, sagt Hendrik Wüst. „Dafür schaffen wir ein landesweites Netz hochwertiger Radwege und vernetzen sie besser mit anderen Verkehrsmitteln. So stärken wir Nordrhein-Westfalen als das Fahrradland Nummer 1!“
25 Prozent des Verkehrsaufkommens (Modalsplit) in Nordrhein-Westfalen soll künftig auf das Rad entfallen. Wüst: „Wir bekennen uns damit zu den Zielen der Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘.“
Radschnellwege und Velorouten werden zu Hauptschlagadern eines hochwertigen Wegenetzes, das ganze Regionen miteinander verbindet. „E-Bikes und Pedelecs erhöhen die Reichweiten, die mit dem Rad erreichbar sind und machen das Fahrrad auch für längere Pendel-Distanzen attraktiv“, sagt Verkehrsminister Wüst.
Die Eckpunkte sehen vor, dass das Fahrrad bei der digitalen Vernetzung von Verkehrsangeboten eine zentrale Rolle spielen wird. Wegeketten mit einem Mix aus Rad- und ÖPNV-Strecken werden so zuverlässig kalkulierbar. Dazu gehört die Planung und der Bau von Mobilstationen und Fahrrad-Garagen an Verkehrsknotenpunkten.
Attraktive, barrierefreie Gehwege – möglichst baulich getrennt von Radwegen – sorgen für ein vernünftiges Miteinander von Fußgängern und Radfahrern. „Das ist ideologiefreie, pragmatische Verkehrspolitik im 21. Jahrhundert“, sagt Hendrik Wüst.
Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge 47 Millionen Euro für den Radverkehr bereit – so viel wie nie zuvor. Zudem wurden die Fördersätze für sogenannte Radvorrangrouten um zehn Prozentpunkte auf bis zu 85 Prozent angehoben – eine spürbare Entlastung für die Kommunen. Darüber hinaus wurden im Ministerium die Stabsstelle Radverkehr und Verkehrssicherheit eingerichtet und beim Landesbetrieb Straßenbau NRW zehn neue Planerstellen geschaffen.
Die heutige Videokonferenz ist der Auftakt für weiteren Austausch mit Interessenvertretern. Mit ihnen sollen Themen wie Verkehrssicherheit, Fuß- und Radverkehr sowie die Rolle von Elektrokleinstfahrzeugen erörtert werden.
Hintergrund des Gesetzes
Der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, das die Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ aufgreift.
Die Eckpunkte berücksichtigen die Forderungen der erfolgreichen Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, den Landtagsbeschluss „Nordrhein-Westfalen geht beim Radverkehr voran!“, Gespräche mit Bezug zum Fuß- und Radverkehr sowie die Überlegungen der Landesregierung.
Die vorgestellten Eckpunkte sind die Vorstufe zum Referentenentwurf für ein zukünftiges Gesetz. Der Referentenentwurf wird bis Ende des Jahres erarbeitet.